Im Herbst steigt das Risiko von Wildunfällen an. Die Brunftzeit der Wildtiere, ein früher Einbruch der Dunkelheit und schlechte Sicht bei Nebel und Regen tragen maßgeblich dazu bei.
In der Brunftzeit im Herbst überqueren Rehe, Hirsche, Wildschweine und Füchse die heimischen Straßen besonders oft. Speziell im Morgengrauen oder in der Abenddämmerung überqueren sie die Straßen, zu diesen Zeiten gilt also besondere Achtsamkeit. Die Brunftzeit beim Rot- und Damwild beginnt im Herbst, ab November dann auch beim Schwarzwild, was die erhöhte Wildaktivität erklärt.
Gefahrenzone
Der erste wichtige Hinweis für Wildwechsel ist das Warnschild am Straßenrand. Vor allem entlang von Wald- und Feldrändern sollte vorsichtig, aufmerksam und stets bremsbereit gefahren werden. Viele Tiere sind überwiegend in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv und das bestätigen auch die Wildunfälle, von denen sich 70% zwischen 18.00 und 6.00 Uhr ereignen. Im Herbst muss dennoch zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden.
Verhalten bei Wildwechsel
Unfälle durch Wildwechsel haben meist nur leichte Verletzungen zur Folge. Falls ein Reh euren Weg auf der Straße kreuzen sollte, dann bremst kontrolliert ab und schaltet das Fernlicht aus, da die Tiere bei grellem Scheinwerferlicht regungslos verharren und auf der Straße stehen bleiben. Hupen hilft manchmal die Tiere zu vertreiben. Wichtig ist auch, auf keinen Fall auszuweichen und somit in den Gegenverkehr zu geraten, sondern eine Kollision mit dem Tier notfalls in Kauf zu nehmen. Auch bei einer unfallfreien Begegnung mit einem Tier, ist erhöhte Vorsicht geboten, da Wildtiere oft in Gruppen unterwegs sind und noch weitere folgen könnten. Also immer schön langsam fahren.
Verhalten bei Wildunfällen
Falls es doch zu einem Wildunfall kommen sollte, schaltet die Warnblinkanlage ein, zieht eure Warnweste an und sichert die Unfallstelle mit einem Pannendreieck. Wenn Personen verletzt wurden, dann müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet und die Einsatzkräfte informiert werden.
Wichtig: Bei Wildunfällen besteht eine Meldepflicht. Bei Nichtmelden kann es zu einer Anzeige kommen. Auch wenn das Tier nur verletzt wurde und weiterläuft, ist es notwendig dies der Polizei und den Jägern zu melden. Diese können gegebenenfalls verletztes Wild aufspüren und es von seinem Leiden erlösen.
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Die Serie zum Nachlesen
Im ersten Teil unserer fünfteiligen Serie haben wir euch über die abnehmende Tageslänge und die schlechtere Sicht an Herbsttagen informiert. Im zweiten Teil ging es um das farbenfrohe Laub und seine Gefahren und im dritten Teil haben wir die Glatteisgefahr unter die Lupe genommen.
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